Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Haines Golf (Inh. Stephen Haines)

§ 1 Geltungsbereich

(1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, für Kaufverträge, die mit Verbrauchern geschlossen werden und die daher weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchsgüterkauf). Sie gelten ferner für Werkverträge, für die nach § 651 BGB Kaufrecht gilt. Die Vertragsparteien werden, auch soweit es sich rechtlich um Werkverträge handelt, nachfolgend als "Verkäufer" und als "Käufer" bezeichnet.

(2) Für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden (Internet, Fax, Telefon), gelten zusätzlich die unter § 11 ff. nachfolgenden Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge einschließlich der Widerrufsbelehrung. Bei Käufen oder Verkäufen, die über ein Internetauktionshaus, wie beispielsweise eBay zustande kommen, gelten diese Bestimmungen nicht, sondern nur die Bedingungen wie diese in dem eBay-Angebot und den eBay – AGB beschrieben sind, denen jedes eBay Mitglied zustimmen musste, gesondert.

§ 2 Vertragsabschluss

(1)  Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes dar. Durch Anklicken der Schaltfläche "Bestellung abschließen" oder ähnlich geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Bestellung wird durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen angenommen.

(2) Ist die Lieferung einer nicht vorrätigen Ware oder einer Ware, die erst noch nach den Spezifikationen des Käufers angefertigt werden muss, vereinbart, so dass der Verkäufer eine Lieferbestätigung seines Lieferanten einholen muss, so kann der Verkäufer eine Bestellung des Käufers erst dann annehmen, wenn ihm eine verbindliche Lieferbestätigung des Lieferanten vorliegt.

(3) Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich der Ansprüche aus Sachmängelhaftung nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers auf Dritte übertragen.

(4) An den dem Käufer übergebenen Zeichnungen und Unterlagen hat der Verkäufer oder sein Lieferant ein Urheberrecht.

§ 3 Pflichten des Verkäufers

(1) Die Beschaffenheit der Ware richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Spezifikationen, sie muss der im Vertrag festgelegten Verwendung und den in Auftragsbestätigungen festgelegten Leistungsmerkmalen entsprechen. Eigene Prospektaussagen und solche von Herstellern sind nur dann maßgeblich, wenn es sich um verbindliche Leistungsbeschreibungen und nicht um unverbindliche beschreibende Merkmale handelt. Sämtliche in dem Vertrag genannten Leistungsbeschreibungen sind keine Beschaffenheitsgarantien des Verkäufers. Konstruktions- und Formänderungen der verkauften Sache, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens der Hersteller bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Sache nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

(2) Der Verkäufer kommt bei der Vereinbarung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist mit seiner Lieferverpflichtung erst dann in Verzug, wenn er vom Käufer gemahnt worden ist. Bei der Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen Lieferfrist kommt der Verkäufer bei Missachtung in Verzug.

(3) Höhere Gewalt oder eine beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörung z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen einmalig um die Dauer der durch diesen Umstand bedingten Leistungsstörung. Führt eine Leistungsstörung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Wochen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Einer vorherigen Nachfristsetzung durch den Käufer bedarf es in diesem Fall nicht. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit benachrichtigt. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

(4) Der Käufer kann bei Verzug des Verkäufers den Ersatz eines Verzugschadens verlangen. Bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beschränkt sich der Anspruch auf höchstens 5% des Kaufpreises. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung geltend machen, muss er dem Verkäufer eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen zur Lieferung setzen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Verkäufer die Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Rücktritts und/oder des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.

§ 4 Pflichten des Käufers

(1) Der Käufer hat den vereinbarten Kaufpreis im Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache zu zahlen und die Ware abzunehmen. Die Gegenleistung ist erst mit der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers erbracht. Die Entgegennahme von Schecks erfolgt zahlungshalber. Wechsel werden nur kraft einer besonderen Vereinbarung zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen entgegengenommen. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht.

(2) Bei Versand ins Ausland muss der Käufer zuvor die gewünschte Versandart und ggf. Versandversicherung bei der Bestellung angeben. Ist das betreffende Zielland nicht in der Versandkostenliste angegeben, hat der Käufer diese zuvor bei dem Verkäufer zu erfragen. 

(3) Sind in dem Vertrag Vorauszahlungen vereinbart, die von dem Käufer nicht eingehalten werden, so kann der Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn erkennbar wird, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist. Das Leistungsverweigerungsrecht des Verkäufers erlischt, wenn der Kaufpreis bewirkt wird oder der Käufer Sicherheit geleistet hat.

(4) Leistet der Käufer auf eine Mahnung des Verkäufers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Käufer kommt auch dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt, sofern diese Rechtsfolgen ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt sind.

(5) Haben die Parteien Ratenzahlungen vereinbart, so wird die gesamte Restschuld - ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel - sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist, mindestens ein Zehntel des Kaufpreises beträgt.

§ 5 Abnahme

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware abzunehmen und den Kaufpreis nach Rechnungsstellung zu zahlen.

(2) Bleibt der Käufer mit der Abnahme der Kaufsache und der Zahlung des Kaufpreises länger als 2 Wochen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige unberechtigt im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme und Zahlung unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht imstande ist. Nach Ablauf der Nachfrist oder deren Entbehrlichkeit ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

(3) Verlangt der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

§ 6 Versand und Gefahrübergang

(1) Die Gefahr für den Untergang oder die Verschlechterung der Ware geht gem. § 447 BGB mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an den vom Käufer beauftragten Spediteur über. Die Versandkosten trägt der Käufer, falls die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.

(2) Der Verkäufer ist über offensichtliche Transportschäden unverzüglich nach Erhalt der Ware zu benachrichtigen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf die Absendung der Benachrichtigung an. Wurde eine Transportversicherung abgeschlossen, so ist die Versicherung unverzüglich über Transportschäden zu benachrichtigen.

(3) Wird vom Käufer Transportweg, Versand oder Verpackungsart nicht ausdrücklich vorgeschrieben, so ist der Verkäufer berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der mutmaßlichen Interessen des Käufers zu treffen. Der Verkäufer haftet jedoch nicht für Verzögerungen in der Transportzeit.

§ 7 Mängelgewährleistung

(1) Ist die Ware mangelhaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl zunächst Nacherfüllung in der Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Der Verkäufer wird sich zunächst um die Beseitigung des Mangels bemühen und dies dem Käufer anbieten. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.

(2) Die Parteien vereinbaren, dass der Käufer dem Verkäufer die verkaufte Sache am Übergabeort zum Zwecke der Nachbesserung übergibt. Verlangt der Käufer die Nachbesserung an einem anderen Ort, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten. Ist die Nachbesserung an dem anderen Ort nicht möglich, so kann der Verkäufer den Transport der Sache an einen geeigneten Ort - dies kann auch der Betriebssitz des Verkäufers sein - auf Kosten des Käufers verlangen.

(3) Die durch Nacherfüllung ersetzten Teile werden Eigentum des Verkäufers.

(4) Ansprüche des Käufers auf Grund von Sachmängeln verjähren bei neuen Sachen in 1 Jahr ab Übergabe.Soweit der Verkäufer eine selbständige Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat, gilt die Beschränkung der Verjährung nicht. Daneben gilt bei neuen Sachen die Herstellergarantie, welche in der Garantieurkunde des Herstellers verbrieft ist und gegenüber dem Hersteller geltend zu machen ist. 

Die Beschränkung der Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Die Beschränkung der Verjährung gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an von ihm gelieferten bzw. übergebenen Gegenständen bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.

(2) Der Verkäufer kann die verkaufte Sache herausverlangen, wenn er von dem Kaufvertrag zurückgetreten ist.

(3) Der Verkäufer hat das Recht neben dem Rücktritt Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen §§ 249 ff. BGB zu verlangen.

(4) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von Zugriffen Dritter auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand - z.B. von Pfändungen, von der Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt - unverzüglich Mitteilung zu machen. Er hat den Gerichtsvollzieher oder sonstige Dritte auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen, und dieses unter Übersendung des Pfandprotokolls dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Er trägt alle Kosten, die zur Aufhebung eines Pfandrechts und zur Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, und hat alle Schäden, die durch den Zugriff an dem Kaufgegenstand entstehen, zu ersetzen, soweit Kosten und Schadensersatz nicht von Dritten eingezogen werden können.

(5) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, eine Verpfändung, eine Sicherungsübereignung oder Vermietung des Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung seines regelmäßigen Standortes zulässig.

(6) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich - abgesehen von Notfällen - vom Verkäufer oder einer von dem Verkäufer benannten Werkstatt ausführen zu lassen.

§ 9 Geschäfte im Auftrag des Kunden

Wird der Händler im Auftrag tätig, so finden die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf auf ihn keine Anwendung, da diese Rechte und Pflichten nur zwischen den Kaufvertragsparteien entstehen.

Der Händler wird ausschließlich im Interesse seines Kunden tätig, er übernimmt auch keine Belehrungs- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Käufer. Der beauftragende Kunde übernimmt die Haftung für die richtige Artikelbeschreibung und die Gewährleistung. Diese Artikel sind mit „im Kundenauftrag“ gekennzeichnet.

§ 10 Haftung

Der Verkäufer haftet bei leicht fahrlässig verursachten Schäden beschränkt. Eine Haftung des Verkäufers besteht nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinalpflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren durchschnittlichen Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Dasselbe gilt auch für Schäden, die durch einen Sachmangel verursacht wurden.

Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die auf Grund einer vom Verkäufer übernommenen Garantie oder eines vom Verkäufer arglistig verschwiegenen Mangels entstanden sind. Sie gelten ferner nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Beschränkungen oder Ausschlüsse gelten auch nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Haftungsbeschränkungen geltend auch für die Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge

§ 11 Fernabsatzvertrag

Nach § 312b BGB sind alle Kaufverträge, die nicht persönlich im Ladengeschäft, sondern via Fernkommunikationsmittel zustande gekommen sind Fernabsatzverträge, für die besondere Regelungen, wie z.B. das Widerrufsrecht gelten.

§ 12 Angebotsbevorratung und Vertragsschluss
Die Angebote der in der Preisliste aufgeführten Waren sind freibleibend. Es wird immer Ware in ausreichender Menge bevorratet. Wenn Waren aber ausverkauft sind, kommt kein Vertragsabschluß zustande.

§ 13 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

§ 14 Preise und Versandkosten

Die in der jeweils aktuellen Preisliste angegebenen Preise sind Bruttopreise zzgl. im Online Shop angegebener Versandkosten und evtl. Nachnahmegebühren.

§ 15 Versendungsuntergang

Transportschäden oder Diebstahl sind unverzüglich bei dem Versandunternehmen anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 16 Datenschutzerklärung und -Einwilligung

Personenbezogene Daten, nämlich Name, Anschrift, Telekommunikationsverbindungen, ggf. Geburtsdatum und Bankverbindung werden von der Fa. Haines Golf nur gespeichert und verarbeitet soweit und solange dies zur Kaufabwicklung zwingend erforderlich ist. Zu anderen Zwecken werden die Daten nicht verwendet und insbesondere nicht an Dritte weitergegeben. Hierzu erklären Sie mit Akzeptanz dieser AGB ausdrücklich Ihre Einwilligung nach den Datenschutzgesetzen. Sie können diese Einwilligung ganz oder teilweise widerrufen. Ebenso können Sie Ihre personenbezogenen Daten auch jederzeit bei Legitimationsnachweis und rechtzeitiger Ankündigung am Geschäftssitz einsehen. Nach Widerruf werden die Daten innerhalb der gesetzlichen Fristen gelöscht, vorbehaltlich der Erfordernisse für die Steuererklärung (Belegnachweise).

§ 17 Gerichtsstand

Gerichtsstand bei beidseitigen Handelsgeschäften ist Grevenbroich. Bei Verbrauchern deren Wohnsitz.

Hinweis zur OS-Plattform

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online- Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.